Main-Tauber-Kreis. Am Donnerstag, den 20.09.2018, startet die erste deutschlandweite Polizei-Aktion »sicher.mobil.leben« zum diesjährigen Thema »Ablenkung«. Auch in den Landkreisen Main-Tauber, Neckar-Odenwald und Hohenlohe wird es an diesem Tag stärker Kontrollen geben. Ziel der Verkehrssicherheitsaktion ist es, auf die Gefahren im Straßenverkehr, hervorgerufen durch die Nutzung elektronischer Geräten, aufmerksam zu machen und damit das Gefahrenbewusstsein innerhalb der Bevölkerung zu stärken. Die Kontrollen finden zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr an mehreren Standorten in den oben genannten Landkreisen statt.
Von 434 tödlichen Verkehrsunfällen im Jahr 2017 waren 73 der »Ablenkung« geschuldet
Die Unfallursache »Ablenkung« nimmt seit Jahren stetig zu und ist insbesondere bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen häufig Unfallursache. Eine von dem Innenministerium Baden-Württemberg, Landespolizeipräsidium, durchgeführte Einzelauswertung der tödlichen Verkehrsunfälle des Jahres 2017 in Baden-Württemberg hat ergeben, dass bei 73 der insgesamt 434 tödlichen Verkehrsunfälle »Ablenkung« unfallursächlich war. Dies entspricht einem Anteil von 17 Prozent. Damit ist nahezu jeder fünfte Verkehrstote in Baden-Württemberg der Unfallursache »Ablenkung im Straßenverkehr« zuzuordnen. Im Jahr 2016 betrug dieser Anteil noch 12 Prozent (47 von 380 tödlichen Verkehrsunfällen).
Smartphones häufigste Ursache der Ablenkung
Grund der Ablenkung im Straßenverkehr stellt häufig die Nutzung eines Mobiltelefons beziehungsweise Smartphones dar. Allerdings können auch andere Umstände, wie zum Beispiel das Musikhören über Kopfhörer, den Verkehrsteilnehmer von der gebotenen Sorgfalt ablenken.
Seit Oktober 2017 verschärfte Gesetzlage
Mit der Novellierung des §23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) im Oktober 2017 wurde das sogenannte »Handyverbot« an die technische Entwicklung und die zunehmende Relevanz der Thematik »Ablenkung im Straßenverkehr« angepasst. Neben der Ausweitung des »hand-held-Verbotes« auf sämtliche technischen Geräte (Mobiltelefon, Smartphone, Tablet, Laptop etc.) enthält die Neuregelung auch eine Definition der erlaubten Blickabwendung.
Höheres Bußgeld zeigt bislang wenig Erfolg
Die gleichzeitige Anhebung des Bußgeldes von 60 auf 100 Euro hat bislang bei den motorisierten Fahrzeugführenden noch nicht den vom Gesetzgeber angestrebten Effekt zur Normtreuheit erzielen können.
Tatbestand | StVO | Regelsatz / Fahrverbot / Punkte |
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | §23 Abs. 1a §49 Abs. 1 Nr. 22 |
|
beim Führen eines Fahrzeuges |
100 Euro / 1 Punkt | |
mit Gefährdung |
150 Euro / 1 Mont Fahrverbot / 2 Punkte | |
mit Sachbeschädigung |
200 Euro / 1 Monat Fahrverbot / 2 Punkte | |
beim Fahrradfahren |
55 Euro |
Durch die regionalen Polizeipräsidien in Baden-Württemberg wurden im letzten Quartal des Jahres 2017 insgesamt 14.962 Verkehrsteilnehmer auf Grund einer unerlaubten Handynutzung zur Anzeige gebracht. Im Jahr 2016 waren es 58.866 festgestellte Verstöße. Im Gesamtjahr 2017 gab es in Baden-Württemberg 72.190 Beanstandungen, was eine Zunahme von 13.324 Verstößen innerhalb eines Jahres bedeutet.
Weitere Berichte zum Thema:
22.09.2018 – Ergebnisse der Polizei-Aktion »sicher.mobil.leben« – »Ablenkung« am Steuer
Foto: Symbolfoto
Grafik: Gib acht im Verkehr